# Was passiert ist Die kriminelle Hackergruppe Rhysida veröffentlichte am Nachmittag nach Ablauf eines Ultimatums Datensätze, die sie zuvor aus dem Berliner Landesnetz entwendet hatte. Auf der Leak-Site im Darknet wurde nach dem Countdown erklärt, alle Dateien „im öffentlich zugänglichen Bereich" hochgeladen zu haben. Die Täter hatten zuvor 30 Bitcoin gefordert, das entspricht etwa zwei Millionen Euro.
# Welche Daten betroffen sind
# Warum das riskant ist Je mehr personenbezogene Details öffentlich werden, desto leichter lassen sich Identitätsbetrug und gezielte Angriffe realisieren. Passwörter, Kontodaten und persönliche Informationen können für Phishing, Bestellung in fremdem Namen oder andere Betrugsformen genutzt werden. Experten erwarten, dass die Daten eher mittelfristig missbraucht werden, weil der Datenbestand groß ist und erst gesichtet werden muss.
# Reaktionen der Behörden und Politik Der Senat hatte im Vorfeld deutlich gemacht, kein Lösegeld zu zahlen. IT-Forensiker prüfen nun die veröffentlichten Daten „mit Hochdruck", heißt es aus der Senatskanzlei. Betroffene Personen sollen risikobasiert und entsprechend gesetzlicher Vorgaben informiert werden, sobald sie identifiziert sind.
Tobias Schulze (Linke-Fraktion) forderte, dass der Senat schnell abgleicht, welche Daten tatsächlich abgeflossen sind, Betroffene informiert und bestmögliche Hilfe bereitstellt. Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf forderte konkrete Unterstützung für Betroffene und ein einfaches Prüfverfahren, mit dem Menschen selbst feststellen können, ob ihre Daten betroffen sind. Er forderte außerdem eine gemeinsame Informationskampagne von Senat, Datenschutzbehörde, Verbraucherzentrale und Sicherheitsbehörden.
IT-Sicherheitsexperte Christof Fischer verwies darauf, dass staatliche Stellen laut Gesetz keine Zahlungen bei Erpressungen leisten dürfen. Er merkte an, dass Täter in einigen Fällen Daten nutzen, um sich Schutz bei Behörden in ihren Wohnstaaten zu verschaffen.
# Nächste Schritte Die Senatskanzlei lässt die Daten prüfen und hat angekündigt, Betroffene zu kontaktieren, sobald die Analysen ergeben, wer konkret betroffen ist. Menschen, die Kenntnis davon erhalten, dass ihre Daten veröffentlicht wurden oder missbräuchlich genutzt werden, sollten Strafanzeige erwägen, so die Behördenempfehlung in dem Fall.
# Was Betroffene jetzt praktisch tun können
- Prüfen Sie Ihre Konten und passen Sie Passwörter an, insbesondere wenn identifizierende Informationen offengelegt wurden.
- Seien Sie wachsam bei unerwarteten Kontakten oder Transaktionen und melden Sie verdächtige Aktivitäten der Polizei.
- Nutzen Sie Beratungsangebote von Verbraucherzentralen und melden Sie Identitätsmissbrauch sofort.
# Einordnung Die Veröffentlichung folgt auf einen Erpressungsversuch mit hoher Lösegeldforderung. Die Entscheidung des Senats, kein Lösegeld zu zahlen, fand Zustimmung in Teilen der Fachwelt. Zugleich steht Berlin nun vor praktischen Aufgaben: Datenmengen zu sichten, Betroffene zu informieren und Unterstützungsangebote zu organisieren.